дата ответа: 07.11.2024
Wenn der Handwerker oder der Händler im Rahmen der Gewährleistung repariert, entstehen dir keine zusätzlichen Kosten, sofern derselbe Mangel fortbesteht oder erneut auftritt. Laut forbrukerkjøpsloven hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung, muss dir aber keine Kosten dafür anlasten. Hat man hingegen eine private Reparatur außerhalb der Garantie beim Handyshop beauftragt, muss man klären, ob der Defekt wirklich derselbe und auf unzureichende Reparatur zurückzuführen ist. Dann wäre eine erneute Rechnung unrechtmäßig. Ist es allerdings ein neuer Schaden oder falsch bediente das Gerät, kann der Handwerker eine neue Rechnung stellen, weil es sich um einen anderen Fehler handelt.