дата ответа: 02.01.2025
Garten- oder Landpachtverträge unterliegen teils den Bestimmungen des norwegischen Bodenrechts, wenn es landwirtschaftliche Nutzung ist. Bei reinem Gartenland kann es wie ein gewöhnliches Miet-/Pachtverhältnis behandelt werden. Möchte der Verpächter den Nutzungsumfang ändern (etwa nur saisonal), muss er die vertragliche Laufzeit einhalten. Eine einseitige Änderung ohne Zustimmung ist unzulässig. Wenn dein Vertrag eine bestimmte ganzjährige Nutzung vorsieht, kann der Verpächter dies nicht einfach umstellen. Kommt man nicht einvernehmlich weiter, kann er erst bei ordentlicher Kündigung oder Ablauf der Laufzeit Änderungen vornehmen.