Was versteht man unter ‘selbstbau’ (egeninnsats) bei Neubauten, und welche Regeln gelten?
- 25.12.2024
In Norwegen benötigen viele Bauprojekte formell eine Planung durch zugelassene Fachleute. Oft ist aber unklar, ob man für einen Wintergarten, einen Schuppen oder eine kleine Erweiterung unbedingt einen Architekten oder Bauingenieur einschalten muss. Könnte man es als Eigenbau deklarieren, oder verlangt das norwegische Recht eine professionelle Planungsunterschrift?
In der norwegischen Bauordnung (Plan- og bygningsloven) unterscheidet man zwischen genehmigungspflichtigen Projekten und kleineren Bauten, für die eine vereinfachte Prozedur genügt. Für einfache Bauten wie ein kleines Gartenhaus, Carport oder Schuppen bis zu einer bestimmten Größe kann man ggf. auf eigene Verantwortung planen, sofern die Regeln der Kommune dies erlauben. Allerdings sind sämtliche Sicherheits- und Bauvorschriften einzuhalten. Bei größeren oder komplexen Vorhaben (z.B. Wohnraumerweiterung mit statischen Änderungen) ist ein professioneller Entwurfsverfasser oft Pflicht, um die Baurechtsbehörde von der fachgerechten Ausführung zu überzeugen. Es lohnt sich, vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt nachzufragen.