Dürfen Fitnessstudios lange Kündigungsfristen verhängen?
- 19.12.2024
Ich bestelle oft bei EU-Händlern. Kann ich mich bei Problemen auf norwegische Gesetze berufen?
Bei grenzüberschreitenden Einkäufen hängt es von den AGB und den Kollisionsnormen ab. Innerhalb des EWR-Raums hat man gewisse Mindeststandards für Verbraucherschutz, meist greifen aber die Gesetze des Händlerlandes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die EU-Verbraucherschutzrichtlinien ähneln den norwegischen Regelungen. Allerdings kann es Unterschiede bei Fristen geben. Bei einem Online-Händler, der gezielt norwegische Kunden anspricht, könnte man argumentieren, dass norwegisches Recht anwendbar ist. Im Zweifel kann man den Fall dem Forbrukerrådet melden, aber oft ist ein internationales Verfahren kompliziert. Die meisten seriösen EU-Shops halten sich an sehr ähnliche Regeln (z.B. Widerrufsfrist 14 Tage). Du musst dennoch darauf achten, was in den AGB steht und in welchem Land das Unternehmen sitzt.