дата ответа: 30.11.2024
Üblicherweise sollst du Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit legen. Wenn das jedoch unmöglich ist (z.B. keine alternative Sprechzeiten, akute Fälle), kannst du eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB beanspruchen, sofern die Abwesenheit verhältnismäßig kurz ist und du unverschuldet verhindert bist. Viele Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen haben spezielle Regelungen, man sollte dort nachsehen. Du kannst nicht pauschal jeden Arzttermin in die Arbeitszeit legen. Wichtig ist, dass du dem Arbeitgeber Bescheid gibst und die Zeit nach Möglichkeit minimierst.