дата ответа: 09.01.2025
Ja, in gewissem Umfang kann ein AS oder ASA verschiedene Aktienklassen mit divergierenden Stimmrechten oder Dividendenansprüchen haben, sofern die Satzung das vorsieht und es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Man spricht von 'aksjeklasser'. Dabei muss man sicherstellen, dass das Mindeststimmrecht der Aktionäre gewahrt bleibt, um Minderheiten nicht übermäßig zu benachteiligen. Heftig unterschiedliche Stimmrechte sind möglich, aber man prüft genau, ob sie mit dem Minderheitenschutz vereinbar sind. In der Praxis sieht man ab und an A- und B-Aktien, wobei B-Aktien geringere Stimmrechte haben, aber das Kapital kann so differenziert strukturiert werden.