dato for svaret: 29.10.2024
In einem norwegischen AS ist es nicht üblich, dass man einem Aktionär sein Stimmrecht durch Gesellschafterbeschluss entzieht. Das würde das Kernrecht des Aktionärs verletzen. Es gibt zwar möglichkeiten, 'aksjer uten stemmerett' auszugeben, aber das muss in der Satzung verankert sein und gilt für alle betreffenden Aktien ab Emission. Einen einzelnen Aktionär zu bestrafen, indem man sein Stimrecht entzieht, ist unzulässig, wenn es nicht in den Statuten vorher festgelegt war. Will man gewisse Sanktionen gegen einen Aktionär verhängen, muss man andere Mittel nutzen, z.B. Einziehung seiner Aktien, falls Satzung es zulässt, oder zivilrechtliche Schritte, aber Stimmentzug ohne Grundlage wäre unwirksam.