дата ответа: 03.01.2025
In Norwegen darf eine Namensänderung für ein Kind nur vorgenommen werden, wenn beide sorgeberechtigten Eltern einverstanden sind. Besteht gemeinsames Sorgerecht und verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann man das Namenssachregister (Folkeregisteret) nicht dazu bringen, den Namen einfach umzuschreiben. Man müsste entweder eine gerichtliche Entscheidung erwirken oder den anderen überzeugen. Nur wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht hat, kann er selbstständig die Namensänderung beantragen, sofern es dem Kindeswohl nicht widerspricht.