дата ответа: 13.01.2025
Nein, das norwegische Handwerkerkaufrecht (Handverkertjenesteloven) sieht vor, dass Dienstleister grundlegende Gewährleistungen nicht ausschließen dürfen. Jede Renovierungs- oder Reparaturarbeit am Haus unterliegt einer Mindesthaftung für mangelhafte Leistung. Der Handwerker kann also nicht pauschal sagen, es gäbe keine Reklamationsmöglichkeit. Man kann aber Umfang und Preis vereinbaren. Sollte ein Mangel auftreten, haftet er trotzdem, es sei denn, du hast grob fahrlässig gehandelt oder selbst den Fehler verursacht. Ein 'Freundschaftspreis' oder eine mündliche Abrede ändert nicht, dass die grundlegenden Verbraucherschutzrechte gelten.