Kann der Verkäufer eine Zeitgrenze für Reklamationen setzen, obwohl das Gesetz 2 oder 5 Jahre sagt?
- 30.10.2024
Wenn auf dem Regal 99 Kronen steht, aber an der Kasse 199, was gilt?
Im Regelfall muss der Händler klar und korrekt Preise auszeichnen. Entdeckt man einen Irrtum, kann man argumentieren, der Preis sei verbindlich. Allerdings darf der Händler bei offensichtlichen Tippfehlern oder groben Versehen den Verkauf ablehnen. Ist es nur eine kleine Diskrepanz, kann man sich auf den Regalpreis berufen und den Kauf verlangen. Zeigt sich jedoch, dass es sich um einen massiven Fehler (z.B. 1999 Kronen statt 199 Kronen) handelt, kann das Geschäft vom 'offensichtlichen Irrtum' Gebrauch machen und den korrekten Preis verlangen. Der Forbrukerrådet rät: Wenn die Preisdifferenz eindeutig erkennbar ein Fehler ist, darf der Händler ablehnen, für den niedrigeren Preis zu verkaufen. Bei kleinen Abweichungen dagegen sollte er sich kulant zeigen.
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