дата ответа: 06.01.2025
Eltern können in Norwegen grundsätzlich eine private Vereinbarung über den Kindesunterhalt (barnebidrag) treffen. Dieser muss allerdings angemessen sein und dem Bedürfnis des Kindes entsprechen. Die Behörde NAV hat Richtlinien und eine offizielle Unterhaltsberechnung, die sich an Einkommen, Betreuungsanteil und Anzahl Kinder orientiert. Entspricht die private Vereinbarung nicht dem Kindeswohl, kann der betreuende Elternteil jederzeit eine Neufestsetzung bei NAV beantragen. Dann wird die gesetzliche Standardberechnung angewendet. Es ist ratsam, dass beide Eltern den Unterhaltsbeitrag klar regeln, da das Kind einen Anspruch darauf hat, nicht der andere Elternteil. Eine zu niedrige Einigung könnte bei späterem Streit korrigiert werden.