дата ответа: 25.12.2024
Eigenbedarfskündigungen sind im norwegischen Wohnrecht möglich, wenn der Vermieter die Wohnung tatsächlich für sich, enge Familienangehörige oder bestimmte berufliche Zwecke benötigt. Allerdings muss er das glaubhaft darlegen und darf den Mieter nicht willkürlich auf die Straße setzen. Außerdem gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und formalen Anforderungen. Missbraucht er diese Regelung, um zum Beispiel gleich danach die Wohnung teurer an einen anderen zu vermieten, kann der Mieter Schadensersatz fordern. Die Gerichte prüfen streng, ob ein echter Eigenbedarf vorliegt.