дата ответа: 16.01.2025
Ja, beim Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserkanalisation darf die Kommune eine tilknytningsavgift erheben. Deren Höhe richtet sich nach kommunalen Sätzen, oft abhängig von Grundstücksgröße oder Nutzfläche. Zusätzlich gibt es laufende Gebühren für Wasser- und Abwasserdienst. Manche Gebiete fordern auch Mitfinanzierung beim Straßenausbau (vegavgift). Wer neu baut oder ein unerschlossenes Grundstück entwickelt, muss diese Erschließungskosten einkalkulieren. Bei Zweifeln über die Höhe kann man Einsicht in die kommunale Gebührenordnung verlangen oder bei der Bauaufsicht nachfragen.