дата ответа: 24.11.2024
Es gibt kein generelles Recht, den Vermieter zur Modernisierung zu zwingen, sofern die Wohnung für den vereinbarten Zweck bewohnbar ist und keine gesundheits- oder sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Ist die Isolierung so mangelhaft, dass Feuchtigkeit oder gravierende Gesundheitsrisiken drohen, kann dies als Instandhaltungsproblem gewertet werden. Ansonsten kann man nur an den Vermieter appellieren oder eine Einigung finden (beispielsweise Mietanpassung gegen verbesserte Dämmung). Wenn es jedoch um einfache Komfortverbesserungen geht, ohne rechtliche Mängel, hat der Mieter keinen direkten Anspruch auf bauliche Verbesserungen.