dato for svaret: 04.11.2024
Norwegisches Recht erlaubt Händlern, in den AGB zu regeln, wer die Rücksendekosten trägt, sofern sie den Kunden korrekt über das Widerrufsrecht informiert haben. Der Händler kann also vorgeben, dass der Kunde bei Widerruf die Versandkosten zahlt, wenn es sich nicht um einen fehlerhaften Artikel handelt. Manche Händler bieten kostenlose Rücksendung als Service an, andere nicht. Wichtig ist, dass dies beim Kauf klar kommuniziert wurde. Fehlte diese Information, muss der Händler die Kosten übernehmen. Bei Mängeln oder Falschlieferung hingegen trägt stets der Händler die Rücksendekosten. Lies also die Vertragsbedingungen zu Rückversand.