дата ответа: 09.11.2024
In Norwegen sind eigenmächtige Räumungen durch den Vermieter ohne Vollstreckungstitel unzulässig. Droht ein Mieter, die Miete nicht zu zahlen oder zu verweigern, muss der Vermieter zuerst eine rechtmäßige Kündigung aussprechen und, falls der Mieter nicht freiwillig auszieht, eine Zwangsräumung (utkastelse) über das zuständige Amtsgericht (namsmannen) beantragen. Der namsmannen setzt dann eine Frist und führt die Räumung durch, falls berechtigte Gründe vorliegen. Tauscht der Vermieter eigenmächtig Schlösser aus, begeht er eine unzulässige Selbsthilfe, für die er haftbar werden kann. Mieter sollten sich sofort bei einer unrechtmäßigen Räumung wehren.