Sind Zwangsräumungen in Norwegen ohne Gerichtsbeschluss zulässig? - Advokat-no.com

Sind Zwangsräumungen in Norwegen ohne Gerichtsbeschluss zulässig?

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Spørsmål fra en besøkende

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08.11.2024

Mein Vermieter droht, die Schlösser auszutauschen, wenn ich nicht umgehend ausziehe. Ist das rechtens?

Svaret på spørsmålet 09.11.2024
дата ответа: 09.11.2024

In Norwegen sind eigenmächtige Räumungen durch den Vermieter ohne Vollstreckungstitel unzulässig. Droht ein Mieter, die Miete nicht zu zahlen oder zu verweigern, muss der Vermieter zuerst eine rechtmäßige Kündigung aussprechen und, falls der Mieter nicht freiwillig auszieht, eine Zwangsräumung (utkastelse) über das zuständige Amtsgericht (namsmannen) beantragen. Der namsmannen setzt dann eine Frist und führt die Räumung durch, falls berechtigte Gründe vorliegen. Tauscht der Vermieter eigenmächtig Schlösser aus, begeht er eine unzulässige Selbsthilfe, für die er haftbar werden kann. Mieter sollten sich sofort bei einer unrechtmäßigen Räumung wehren.

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