dato for svaret: 21.11.2024
Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung setzt in der Regel voraus, dass dem Arbeitnehmer zuvor deutlich gemacht wurde, welches Fehlverhalten er abstellen soll. Das geschieht durch Abmahnung. Nur bei sehr schwerwiegendem Fehlverhalten, das das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört (z.B. Diebstahl, tätlicher Angriff), kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig sein. Bei leichteren Pflichtverletzungen ist eine Abmahnung ein milderes Mittel. Sie dient als Warnsignal: Wiederholt man das Fehlverhalten, kann das zur Kündigung führen. Falls Ihr Kollege ohne Abmahnung gekündigt wurde, kann das rechtlich zweifelhaft sein – es sei denn, seine Tat war so gravierend, dass sie eine Ausnahme rechtfertigt.