dato for svaret: 17.11.2024
Ein Aktionär kann Beschlüsse anfechten, wenn sie gegen Gesetz, Satzung oder grundlegende Verfahrensvorschriften verstoßen. Etwa, wenn die Einberufung mangelhaft war oder wenn der Beschluss die Rechte von Minderheitsaktionären verletzt. Man muss zeitnah gegen den Beschluss klagen. Das Gericht prüft, ob es formale Mängel gab oder ob der Inhalt des Beschlusses unvereinbar mit dem Korporasjonsrecht ist. Wenn das Gericht den Beschluss aufhebt, ist er unwirksam. Häufig drohen solche Fälle bei Satzungsänderungen oder Kapitalerhöhungen, die bestimmte Rechte missachten. Ein Anfechtungsverfahren soll Minderheiten vor Machtmissbrauch schützen.