дата ответа: 26.12.2024
Nach norwegischem Mietrecht darf man nicht ohne Weiteres untervermieten, wenn dadurch der Charakter der Nutzung oder der Personenanzahl wesentlich verändert wird. Man muss in vielen Fällen die Zustimmung des Vermieters einholen, insbesondere wenn es sich um eine eigenständige Untermiete (separate Räume) handelt. Bei einem Partner, der lediglich einzieht, ohne dass eigenständig Miete gezahlt wird, ist es oft unproblematisch, doch formell soll der Vermieter über die Änderung der Haushaltszusammensetzung informiert werden. Manche Mietverträge enthalten Klauseln, die Untervermietung pauschal verbieten oder an Zustimmung knüpfen.