Haben Aktionäre in norwegischen Gesellschaften ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen?
- 21.11.2024
Ich habe den Begriff gelesen, bin mir aber unsicher, wie die Kompetenzverteilung zwischen Generalversammlung, Verwaltungsrat (styret) und Geschäftsführung (daglig leder) konkret geregelt ist.
Unter Organnøytralitet versteht man, dass die internen Gesellschaftsorgane – Hauptversammlung, Verwaltungsrat und Geschäftsführung – je nach Gesellschaftsform klar definierte Kompetenzen haben, ohne dass eines dieser Organe systematisch bevorzugt wird. In der Praxis hat die Generalversammlung (Generalforsamling) das oberste Beschlussrecht (z.B. Wahl des styret, Satzungsänderungen), das styret überwacht die Geschäftsleitung und trifft strategische Entscheidungen. Der daglig leder ist für das Tagesgeschäft zuständig. Norwegisches Recht respektiert, dass jede dieser Instanzen ihre eigene Rolle und Verantwortung hat, und verhindert, dass beispielsweise ein dominanter Aktionär über die Generalversammlung unkontrolliert die Geschäftsführung aushebelt.
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