дата ответа: 07.01.2025
Kaufst du eine reduzierte Ware mit offensichtlichem Mangel (z.B. kleines Loch in der Kleidung), hat der Händler diesen Mangel offengelegt. Du kannst nicht später genau dafür reklamieren, denn der Defekt war dir beim Kauf bekannt und Teil des Kaufpreises. Dennoch behältst du Gewährleistungsrechte bei anderen Mängeln, die nicht erkennbar oder nicht angegeben waren. Ein Preisnachlass schließt die gesetzliche Haftung also nicht vollständig aus, sondern nur hinsichtlich des dem Käufer bekannten Fehlers. Tritt ein ganz anderer Defekt auf, der nicht auf den rabattierten Zustand zurückzuführen ist, greift das Reklamationsrecht normal.