дата ответа: 11.01.2025
Gemäß dem norwegischen Gesetz hat ein AS mindestens einmal pro Jahr (Ordinær generalforsamling) abzuhalten, innerhalb festgelegter Frist nach Ende des Geschäftsjahres. Dort genehmigt man den Jahresabschluss, wählt den Verwaltungsrat (falls Wahl ansteht), beschließt über Gewinnverwendung oder Dividenden und andere grundlegende Beschlüsse. Zusätzliche außerordentliche Versammlungen kann man einberufen, wenn styret oder Aktionäre mit genug Stimmrecht es verlangen. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder elektronisch an alle Aktionäre mit einer bestimmten Vorankündigungsfrist. Tagesordnungspunkte müssen rechtzeitig angekündigt werden, damit Aktionäre informiert abstimmen können. Verstöße gegen ordnungsgemäße Einberufung können Beschlüsse anfechtbar machen.