дата ответа: 21.12.2024
Ja, das norwegische Insolvensregelverk verlangt von Unternehmensleitern, bei drohender Zahlungsunfähigkeit sorgfältig zu handeln. Wenn die Lage aussichtslos ist, darf man den Gläubigern keine neuen Verluste aufbürden. Unterlässt man die rechtzeitige Einleitung einer gjeldsforhandling (Schuldenverhandlung) oder Konkursbehandling (Insolvenzverfahren), kann man persönlich haftbar werden. Zusätzlich kann eine Strafverfolgung drohen, falls man wissentlich fortgesetzt handelte, obwohl das Unternehmen zahlungsunfähig war. Die Leitungsorgane haben somit eine Sorgfaltspflicht in Krisensituationen, um Gläubigerinteressen zu schützen. Zu spätes Handeln kann als grob uaktsom gewertet werden.