Kann ein Ehegatte in Norwegen das Haus allein verkaufen, wenn es zum Ehevermögen gehört?
- 08.01.2025
Ich ziehe aus. Der Vermieter behauptet, es seien Kratzer und Abnutzung, er will Geld einbehalten. Was sagt das Gesetz?
Bei Auszug muss unterschieden werden zwischen normaler Abnutzung und echten Schäden. Normale Gebrauchsspuren (Abnutzung des Teppichs) sind Vermieterrisiko und begründen keine Kosten für den Mieter. Verursacht der Mieter jedoch übermäßige Schäden (z.B. Löcher in Türen, verschmutzte Wände), kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Dafür kann er einen Teil der Kaution einbehalten. Streitet man, muss der Vermieter die Höhe und den Verschuldensnachweis erbringen. Kann keine Einigung erzielt werden, bleibt die Kaution auf dem Sperrkonto, bis eine Schlichtungsstelle oder das Gericht entscheidet. Dokumentation per Wohnungsübergabeprotokoll vermeidet Streit. Der Mieter hat Anspruch auf zeitnahe Abrechnung, typically innerhalb angemessener Frist nach Auszug.
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