Wie berechnet man bei Auszug die eventuellen Schäden und die Rückzahlung der Kaution? - Advokat-no.com
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Wie berechnet man bei Auszug die eventuellen Schäden und die Rückzahlung der Kaution?

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23.10.2024

Ich ziehe aus. Der Vermieter behauptet, es seien Kratzer und Abnutzung, er will Geld einbehalten. Was sagt das Gesetz?

Svaret på spørsmålet 27.10.2024
dato for svaret: 27.10.2024

Bei Auszug muss unterschieden werden zwischen normaler Abnutzung und echten Schäden. Normale Gebrauchsspuren (Abnutzung des Teppichs) sind Vermieterrisiko und begründen keine Kosten für den Mieter. Verursacht der Mieter jedoch übermäßige Schäden (z.B. Löcher in Türen, verschmutzte Wände), kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Dafür kann er einen Teil der Kaution einbehalten. Streitet man, muss der Vermieter die Höhe und den Verschuldensnachweis erbringen. Kann keine Einigung erzielt werden, bleibt die Kaution auf dem Sperrkonto, bis eine Schlichtungsstelle oder das Gericht entscheidet. Dokumentation per Wohnungsübergabeprotokoll vermeidet Streit. Der Mieter hat Anspruch auf zeitnahe Abrechnung, typically innerhalb angemessener Frist nach Auszug.

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ingen svar
06.01.2025
Ich wohne zur Miete in Bergen und habe feuchte Wände und Schimmelbefall festgestellt. Kann ich die Miete kürzen, oder muss ich den Vermieter erst informieren? Wie sieht das Verfahren aus, wenn der Vermieter das Problem nicht behebt?
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