дата ответа: 22.12.2024
Ja, bei norwegischen Hauptversammlungen darf ein Aktionär sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dazu erteilt man eine skriftlig fullmakt. Man kann auch die Gesellschaft oder den Verwaltungsrat bitten, einen blankovollmacht zu nutzen, die Stimminstruktionen enthält. Zudem ermöglichen viele AS digitale Generalversammlungen oder Video-Teilnahme, wenn die Satzung es zulässt. Wichtig ist, dass jeder Aktionär die Möglichkeit behält, seine Stimmrechte effektiv auszuüben, ob persönlich oder per Prokurist. Ausgeschlossene Personen (z.B. Vorstandsmitglieder ohne Stimmrecht) oder Interessenkonfliktparteien können nicht einfach anstelle des Aktionärs stimmen.