дата ответа: 20.11.2024
Gutscheine oder Wertkarten, die ein Händler ausgibt, gelten als vertragliches Versprechen, dass du für den Gutscheinwert Waren oder Dienstleistungen beziehen darfst. Das Gesetz schreibt keine zwingende Mindestlaufzeit vor, doch der Händler muss klar kommunizieren, bis wann er einlösbar ist. Ist das Ablaufdatum sehr kurz (z.B. 3 Monate), kann das laut Markedsføringsloven als irreführend angesehen sein, wenn es nicht deutlich hervorgehoben wird. Eine Pflicht zur Verlängerung gibt es nicht, es sei denn, die AGB sind unklar oder man hat eine besondere Kulanzzusage. Erkundige dich beim Händler, ob man den Gutschein aus Kulanz verlängert. Rechtlich hast du keinen automatischen Anspruch, wenn die Laufzeit klar war.