дата ответа: 25.12.2024
Du kannst einer Person eine notarielle Vollmacht erteilen, sodass sie dich beim Abschluss des Kaufvertrags oder bei der Übertragung im Grundbuch (Kartverket) vertritt. Wichtig ist, dass diese Vollmacht eindeutig formuliert ist und alle relevanten Befugnisse abdeckt (z.B. Kaufpreisverhandlungen, Unterschriftsberechtigung). In vielen Fällen empfiehlt sich eine Apostille (Urkundenbeglaubigung nach Haager Konvention), wenn du die Vollmacht im Ausland erstellst. Die Maklerfirma oder die Bank kann Ausweisdokumente und Beglaubigungen verlangen, um sicherzustellen, dass die Vollmacht echt ist. Achte darauf, dass sämtliche Formalitäten korrekt erfüllt sind, da fehlerhafte Dokumente die Eintragung ins Grundbuch verzögern können.