дата ответа: 13.01.2025
Bei einer Pauschalreise in Norwegen (Pakkereiseloven) hast du Anspruch auf volle Erstattung, wenn der Veranstalter absagt, egal aus welchen Gründen. Höhere Gewalt bedeutet für dich kein Verlust – du kriegst den Reisepreis zurück. Anders bei einzelnen Flugtickets: da gelten EU-Fluggastrechte (Verordnung 261), die ebenfalls Erstattung oder Umbuchung vorsehen. Gibt es unvorhergesehene Krisen (z.B. Covid-19), kann der Veranstalter nicht einfach dein Geld einbehalten, falls er die Reise nicht liefern kann. Allerdings kann er einen Gutschein anbieten, den du annehmen kannst oder nicht. Du bist berechtigt, das Geld zurückzufordern. Kontaktier den Reiseveranstalter schriftlich und setz eine Frist für Rückzahlung. Hilft das nichts, melde dich bei Forbrukerrådet.