дата ответа: 19.12.2024
Sexuelle Belästigung ist nach dem AGG verboten. Du hast das Recht, dich zu beschweren (§ 13 AGG), etwa beim Vorgesetzten, Betriebsrat oder einer Beschwerdestelle. Der Arbeitgeber muss die Situation aufklären und Maßnahmen ergreifen, wie Abmahnung oder Versetzung des Belästigers. Kommt er dem nicht nach, kannst du Schadensersatz oder Entschädigung fordern, falls dein Persönlichkeitsrecht verletzt wird. In Extremfällen kann eine fristlose Kündigung des Täters gerechtfertigt sein. Sprich am besten umgehend mit einer Vertrauensperson oder dem Betriebsrat.