dato for svaret: 16.12.2024
Nach dem norwegischen Gesetz kann es in größeren Unternehmen eine Pflicht geben, dass Arbeitnehmervertreter im styret sitzen oder in einem bedriftsforsamling (Unternehmensversammlung) vertreten sind. In AS mit mehr als 30 Beschäftigten haben die Mitarbeiter oft das Recht, eine Vertretung zu wählen, wenn sie das wünschen. Je höher die Mitarbeiterzahl, desto umfangreicher können die Mitbestimmungsrechte sein. Ziel ist, dass Arbeitnehmerinteressen im Verwaltungsrat Gehör finden. Die genauen Quoten und Schwellenwerte hängen von der Firmengröße ab. In kleineren Firmen ohne entsprechendes Personalniveau ist eine formale Arbeitnehmervertretung im styret nicht zwingend.