dato for svaret: 24.12.2024
Grundsätzlich greift die beschränkte Haftung der Kapitalgesellschaft, sodass das Gesellschaftsvermögen haftet. Aber Vorstandsmitglieder (styremedlemmer) und daglig leder können für pflichtwidrige Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihre Treuepflichten (lojalitets- og aktsomhetsplikt) verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Dies kann Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, etwa wenn sie vorsätzlich unredlich handeln, das Gesellschaftskapital missbrauchen oder gegen das Gebot ordnungsgemäßer Geschäftsführung verstoßen. Der Grundsatz lautet: Wer kompetent und sorgfältig handelt, bleibt geschützt, wohingegen grob fahrlässiges Fehlverhalten eine persönliche Haftung ermöglicht.