дата ответа: 06.01.2025
Bei Samboern (unverheirateten Paaren) gibt es keine automatische Gütergemeinschaft. Derjenige, der im Grundbuch steht, gilt als Eigentümer. Stehen beide eingetragen, gehört das Haus anteilig nach Quote. Gibt es einen Samboer-Vertrag, regelt dieser die Aufteilung; sonst wird anhand der realen Beiträge (Geld, Arbeit, Darlehen) und der Absicht der Partner entschieden, wem was zusteht. Kann einer nachweisen, dass er signifikant investiert hat, obwohl nur der andere im Grundbuch steht, kann er unter Umständen Teilrechte einklagen. Gibt es Streit, landet man oft vor Gericht. Daher empfiehlt es sich, beim Hauskauf klare Schriftverträge zu erstellen, um späteren Konflikten vorzubeugen.