дата ответа: 10.01.2025
Kommerzielle Autohändler können die gesetzliche Gewährleistung (forbrukerkjøpsloven) nicht ausschließen. Selbst wenn sie 'ohne Garantie' draufschreiben, haftet der Händler für wesentliche Mängel. Nur wenn der Defekt offensichtlich ist und bei Probefahrt erkennbar war oder klar angegeben wurde, entfällt die Reklamationsmöglichkeit dafür. Ein 'Bastlerfahrzeug' ist kein gängiger juristischer Begriff in Norwegen. Man kann den Kaufvertrag sehr preiswert gestalten, aber nicht pauschal alle Mängel ausschließen, sofern es sich um einen professionellen Verkäufer handelt. Du hast zwei Jahre Reklamationsrecht, bei Autos, die länger halten sollen, ggf. fünf Jahre. Also, 'Keine Gewährleistung' ist unwirksam.