dato for svaret: 01.11.2024
Nein, gesetzliche Gewährleistungsfristen kann man in Norwegen nicht verkürzen. Wenn ein Händler sagt 'nur 1 Jahr Garantie', kann er damit eine freiwillige Herstellergarantie meinen, die manchmal andere Bedingungen hat. Doch dein Reklamationsrecht nach dem forbrukerkjøpsloven (2 bzw. 5 Jahre für langlebige Produkte) bleibt bestehen. Ein Shop darf das nicht außer Kraft setzen. Es kann höchstens eine Kulanzgarantie über zusätzliche Leistungen geben. Wenn ein Mangel am Produkt auftritt, kannst du dich immer auf die gesetzliche Gewährleistung berufen, unabhängig von einer 'verkürzten' Händler-Policy. Solche Klauseln wären unwirksam, du kannst reklamieren bis zu den gesetzlich vorgesehenen Fristen.