Welche Rechte habe ich nach dem norwegischen Verbraucherkaufgesetz (forbrukerkjøpsloven)?
- 10.11.2024
Ein Vertreter klingelt ungefragt, verkauft Staubsauger. Kann ich das widerrufen?
Haustürgeschäfte oder Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, fallen unter die Fernabsatz- und Haustürgesetze in Norwegen. Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss bzw. ab Erhalt schriftlicher Belehrung. Der Verkäufer muss dich über dieses Recht aufklären. Hast du den Staubsauger sofort bezahlt und mitgenommen, kannst du dennoch nachträglich widerrufen, sofern du die Ware in ordentlichem Zustand zurückgibst. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist deutlich. Falls der Verkäufer sich weigert, kannst du Forbrukerrådet einschalten. Achte darauf, keine ungewöhnlichen Klauseln zu akzeptieren, z.B. wenn der Verkäufer sagt 'Keine Rückgabe'. Das ist unwirksam, da das Gesetz Vorrang hat.
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