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Ist die Mitgliedschaft für Anwälte verpflichtend, und regelt sie Qualität und Ethik?
Kann ein norwegischer Anwalt Mandanten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vertreten?
Ist das eine eigene Zulassung?
Wie unterscheiden sich die Kompetenzen von Advokaten und ‘Rettshjelpere’ (Rechtshelfer) in Norwegen?
Gelten für Letztere dieselben Befugnisse in Gerichtsverfahren?
Bekommt er dann einen Pflichtverteidiger neu zugewiesen?
Kann man in Norwegen ‘Erfolgshonorare’ mit dem Anwalt vereinbaren, wie ‘no win, no fee’?
Oder sind solche Modelle nicht erlaubt?
Ich bin auf den Begriff gestoßen und frage mich, ob es sich dabei bloß um die allgemeine Vertretung vor Gericht handelt, oder ob dieser Ausdruck bestimmte Regeln für Anwälte und Parteien beschreibt. Außerdem möchte ich wissen, ob man in Norwegen gezwungen ist, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, oder ob eine Selbstvertretung möglich ist.
Kann der Richter oder die Richterin in Norwegen einem Anwalt das Wort entziehen, wenn er/sie sich unsachlich verhält?
Wie streng ist die Prozessleitung?
Wie verhält sich die Rolle des Rechtsanwalts in Strafprozessen, wenn der Mandant gesteht?
Ist der Anwalt dann überflüssig, oder kann er noch etwas tun?
Welche Rolle spielt die ‘Prosessfullmektig’ im Vergleich zur ‘Prosessfullmektig med advokatbevilling’?
Sind das einfach zwei Begriffe für dasselbe?